OpenCart Google Fonts Datenschutzkonform einbinden
- Hersteller OSWorX
- Artikelnr. serv-9004
- Bonuspunkte 7
Lt. DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) sind Webseiten (und damit auch Webshops) dazu angehalten, sowenig wie möglich Dienste Dritter aufzurufen bzw. zu verwenden wenn damit gegen die DGSVO verstoßen wird.
Im Fall der Einbindung von Google Fonts direkt von einem Google gehörenden Server mit Standort in den USA, wird eindeutig gegen die DGSVO verstoßen (Art. 6 Abs. 1 lit. a).
Warum?
Weil mit den USA kein gültiges Datenschutzabkommen besteht - und im Aufrufen solcher Dienste automatisch mindests die IP-Adresse des Besuchers gesendet wird.
Und diesen Umstand machen sich mittlerweile sogenannte Datenschutzanwälte (ich sage dazu Abzocker) zu Nutze und verklagen entweder den Webseitenbetreiber (Deutschland) oder schicken eine Unterlassungsaufforderung von nicht geringer Höhe (Österreich) zu.
Dazu die Entscheidung des Landgerichts München vom 20.01.2022 in seinem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) bzgl. Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts.
Dieses Angebot wird als "personalisierter" Dienst angeboten.
Der Grund dafür ist, dass jeder Webshop anders aufgebaut wird und wir sicher gehen wollen, dass die Umsetzung zu 100% richtig erfolgt.
Die Arbeitsschritte im einzelnen:
- Durchleuchtung des gesamten Webshops
- Einbindung bisheriger externer Schriftarten als Lokale
- Ausgiebige Tests nach Abschluß der Arbeiten
Nach Fertigstellung wird garantiert, dass die Schriftarten Rechts- und Datenschutzkonform eingebunden und aufgerufen werden. Diese Garantie kann natürlich nur solange gegeben werden, wenn nachfolgend keine Änderungen an der Vorlage und/oder Schrifteinbindung gemacht werden.
Ebenso erlischt die Garantie wenn weitere Module nachträglich eingebunden und damit wieder externe Quellen aufgerufen werden. Für solche Fälle kann dann ein Zusatzdienst mit stark ermässigtem Preis gebucht werden.