Umsatzsteuer
Steueranwendung
Wir stellen sicher dass für jede Transaktion der richtige Steuersatz angewendet wird.
Die Komplexitität lokaler und internationaler Steuergesetze basiert auf internationaler Gesetzgebung (VAT MOSS, lokale Steuer, GST, andere Steuern), Art des Käufers (Endkunde [Privat] oder Geschäft [Unternehmen]) und der Art des Produkts (physisch, eBooks, digitale Waren).
Wie wende ich meinen Steuersatz an
Dazu befindet sich am oberen Bildschirmrand ein Auswahlfeld mit allen verfügbaren Ländern bzw. deren anwendbaren Steuersätzen.
Die Auswahl kann jederzeit vorgenommen bzw. umgestellt werden.
Auf alle Fälle sicherstellen dass vor dem Bezahlvorgang der richtige Steuersatz angewendet wird, eine nachträgliche Berechnung bzw. Berichtigung kann nur durch uns vorgenommen werden und ist mit Zusatzkosten verbunden!.
Was ist eine Steuer?
Die Umsatzsteuer (USt.) - nur in der Schweiz als Mehrwertsteuer (MwSt.) bezeichnet - ist die Summe (Steuer) welche zu Waren und Dienstleistungen (die Nettosumme) hinzu gerechnet wird (Verbrauchssteuer). Sie ist in weiterer Folge an das jeweile Betriebsfinanzamt abzuführen (Vorsteuer). Neben den 'normalen' Steuersätzen, gibt es auch noch 'ermässigte' (z.B. für Weine). Jedes Land hat seine eigenen Steuersätze.
Was ist VAT MOSS?
Seit 2015 sind für elektronische Dienstleistungen jeweils die Steuersätze des Landes anzuwenden, in welchem der Käufer seinen Wohn- bzw. Betriebssitz hat. Die Lieferadresse ist hier nicht relevant.
- Geschäftskunden = Land des Betriebssitzes
- Endkunden = Land der Meldeadresse
Was sind die EU Steuerregeln?
Registration
Firmen innerhalb der EU welche internationale Geschäfte machen, sollten sich für die UID (DE: Ust.ID) registrieren. Damit kann in der Folge Online überprüft werden, ob diese Firma berechtigt ist international als Firma aufzutreten und somit unter die 'Reverse Charge' Regelung fällt bzw. diese in Anspruch nehmen darf.
Verkäufer (z.B. Webshopinhaber) haben 2 Möglichkeiten:
- Registrierung in jedem Land in welchem Umsätze gemacht werden und jeweils eine Meldung an jedes Land
- Registrierung für MOSS, dann wird eine Meldung an das Betriebsfinanzamt für alle Länder übermittelt
Reverse Charge (Verfahren)
Bezeichnet die Form der Rechnungslegung in welcher der Endbetrag als Netto ausgewiesen wird. Es werden keine Steuern angewendet, der Verkäufer muss jedoch diese Art der Abrechnung ebenso dem Finanzamt melden wie steuerpflichtige Umsätze.
Steuerberechnung, -einhebung
Für den Fall dass der Verkauf an einen Kunden (B2C, B2B) aus demselben Land wie der Betriebssitz erfolgt (Beispiel: Verkäufer gemeldet in Deutschland, Käufer hat Betriebssitz oder Wohnadresse in Deutschland), wird immer die Steuer berechnet.
Werden Waren an einen Kunden aus einem anderen Land der EU als den Geschäftssitz verkauft, werden Steuern verrechnet - abhängig vom Kundentyp und des Produkts:
- B2B (Geschäfstkunden): gültige UID-Nummer vorhanden - keine Steuerberechnung (= Reverse Charge Verfahren). Keine gültige UID-Nummer - wird als Privatkunde behandelt, Steuern werden angewendet.
- B2C (Privatkunden) - für digitale Produkte wird jeweils der nationale Steuersatz des Wohnsitzes angewendet. Für nicht-digitale Produkte der lokale Steuersatz des Verkäufers.
Keine Steuer wird angewendet wenn sich der Käufer (Betriebssitz oder Wohnsitz) ausserhalb der EU befindet.
Anwendung MOSS?
Die EU MOSS Regelung wird auf alle digitalen Produkte angewendet. Das heisst, alle Produkte welche keine Lieferung erfordern.
Z.B. Produkte aus den Warengruppen Erweiterung
, Service (Dienstleistung)
, Hosting
Erkennung von B2B und B2C?
Sobald eine gültige UID-Nummer vorhanden ist und diese einem Kundenkonto zugewiesen ist, erfolgt die Transaktion als B2B (Geschäftskunde).
Während des Bezahlvorgangs (Kasse) oder der Registrierung ist die gültige UID-Nummer anzugeben. Diese wird automatisch in der europäischen Datenbank VIES Service überprüft. Ist das Ergebnis gültig, erfolgt die Einstufung als B2B- (Geschäfts)-Kunde.
Ist keine UID-Nummer vorhanden, oder die Überprüfung Negativ, erfolgt der Kauf als B2C (Privatkunde) und die lokale Steuer wird angewendet.
Hinweis: um als B2B- (Geschäfts)-kunde zu gelten, muss der Einkauf mit einer gültigen UID-Nummer erfolgen. Nachträglich kann einem Einkauf keine UID-Nummer mehr zugewiesen werden.
Datenaufbewahrung
In Übereinstimmung mit aktuell gültigen Regeln, werden nachstehende Daten für die Dauer von 10 Jahren gespeichert.
- Addresse
- Betriebs- bzw. Wohnsitzdaten
- IP-Adresse zum Kauf
- Ergebnis der EU-MOSS VIES Überprüfung
Konforme Rechnungen
- Käufername und Adresse
- UID-Nummer (wenn vorhanden und gültig)
- Rechnungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Verkäufername und Adresse
- Verkäufergeschäftsdaten (z.B. Firmennummer, Firmensitz)
- Erworbene Produkte
- Angewendete Steuer und Steuersatz (wenn nicht Reverse Charge)
- Gesamtbruttosumme
Siehe auch Firmenkauf