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F: Kann ich einen Webshop mit der Originalsoftware von OpenCart betreiben ohne dass ich es riskiere Abmahnungen zu erhalten?
A: Einfache Antwort: solange der Webshop nicht von einer Firma mit Firmensitz in Europa betrieben wird, ja.
Dazu muss folgendes erklärt werden: der Entwickler von OpenCart sitzt in Hongkong - und das ist bekanntlich etwas weiter weg. Auf europäische Gesetze nimmt er trotz wiederholter Diskussion wenig Rücksicht. Wird jetzt OpenCart wie es original angeboten ist installiert, fehlen wichtige Punkte welche unweigerlich zu einer Abmahnung führen können.
Im Einzelnen sind es die folgenden Punkte welche der aktuellen Gesetzgebung (sowohl auf europäischer als auch jeweiliger Landesebene) widersprechen:
- Impressumspflicht
- Widerruf
- IP-Adresse
- Telefonnummer
Das Impressum besteht aus wenigen, jedoch sehr wichtigen Punkten welche als Pflichtangaben sowohl auf der Webseite als auch in jedem Email angeführt sein muss.
Unter anderem beinhaltet es eine ladungsfähige Anschrift (kein Postfach!), eine werktags erreichbare Telefonnummer (sollte keine Mehrwertnummer sein) und entweder den Namen des Inhabers oder der Firma. Weiters sollten noch angeführt sein - wenn eine Firma - welcher Handelsvertretung man angehört und eine UID-Nummer.
In OpenCart hat man zwar die Möglichkeit die einzelnen Punkte zu definieren. Jedoch wird dieses Impressum nur im Shop angeführt, jedoch in keinem Email.
Als Widerruf bezeichnet man die Bedingungen zu welchem ein Kunde im Shop einkaufen kann und er danach berechtigt ist die erworbenen Waren wieder zu retournieren.
Ein Webshop ohne Widerruf ist einerseits mehr als unseriös, zudem rechtswidrig!
Auch hier gilt, es lässt sich zwar ein Widerruf definieren, dieser kann jedoch wieder nur im Shop angezeigt jedoch keinem Email begefügt werden.
Es ist jedoch Pflicht in jedem Bestellemail (Bestätigungsemail) einen Widerruf anzuhängen.
Das Speichern einer IP-Adresse eines Shopkunden wiederspricht an und für sich noch keinen Bestimmungen. Jedoch ist es in einigen europäischen Ländern verboten die komplette Adresse zu speichern.
OpenCart begeht hier einen absoluten Gesetzesbruch, denn einerseits werden IP-Adressen immer unmaskiert gespeichert.
Zudem wird diese Adresse dem Kunden in den Emails mitgesendet - ein absoluter Bruch der Privatspäre und geltender Bestimmungen.
Telefonnummern sind Teile der eigenen Privatsphäre. Als solches sind sie mit großer Vorsicht zu behandeln. Die europäische Gesetzgebung bestimmt hier eindeutig, dass Telefonnummern von privaten Kunden nicht als zwingend anzugeben sind (z.B. bei einer Registrierung).
OpenCart geht hier einen weiteren klaren Verstoß gegen geltendes Recht, da sowohl bei einer Registrierung als auch bei einem Schnellkauf (Gastkauf) eine Telefonnummer immer zwingend anzugeben ist.
Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich eine Reihe von Gesetzesverstößen welche Zwangsläufig zu einer Abmahnung führen (können).
Je nach Land können pro Verstoß bis zu 2.800,- Euro verhängt werden. Kommt auch noch unlauterer Wettbewerb hinzu, kann sich diese Summe auf bis zu 100.000,- Euro pro Verstoß erhöhen.
Wie kann man dem entgehen wenn man dennoch diese Software einsetzen möchte?
Dazu gibt es nur 3 Möglichkeiten:
- entweder selbst Hand an den Code anlegen
- jemand Kompetenten mit der Arbeit beauftragen
- OCIE verwenden



