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Seit 2011 wird im europäischen Parlament (neben Anderem) eine neue Lösung bezüglich der Buttonproblematik (siehe Abofallen) diskutiert. Es geht darum dass Shopkunden nicht irre geführt werden sollen und glauben dass die bestellte Ware gratis oder umsonst sein.
Mit der Anweisung 'Verbraucherrechterichtline 2011/83/EU' vom 25. Oktober 2011 ist es nun offiziell dass Webshops klar und eindeutig darauf hinweisen müssen, dass die Bestellung nicht kostenfrei ist.
Der letzte Button vor der eigentlichen Bezahlung muss dementsprechend benannt sein.
Ziel der Umsetzung dieser Anweisung für alle europäischen Länder ist 2013.
Was bedeutet dies nun im Einzelnen?Alle Länder in der europäischen Union müssen diese Anweisung in nationales Recht umsetzen.
In Deutschland gibt es dazu schon seit langem Diskussionen, Ratschläge und Vorschläge (siehe dazu auch Regelungen zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen).
Mit 2. März 2012 beschloss der deutsche Bundestag, dass die europäische Direktive für Webshops in Deutschland umgesetzt werden muss.
Als erster Schritt muss der Button vor Bezahlung mit einem leicht und eindeutig zu verstehenden Text versehen sein, z.B. 'Kaufen' oder 'Kostenpflichtig erwerben'.
Dieses Gesetz ist in Deutschland ab 1. Juni 2012 gültig.
Aber die Entscheidung geht noch weiter.
Als zweiter Schritt muss Konsumenten vor dem Klicken dieses letzten Buttons eine Zusammenfassung angezeigt werden. Sie soll die Art der bestellten Waren, Lieferkosten, usw. anzeigen.
Die gesamte Entscheidung ist bis 13. Dezember 2013 umzusetzen.

