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| Abmahnungen mit OpenCart |
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F: Kann ich einen Webshop mit der Originalsoftware von OpenCart betreiben ohne dass ich es riskiere Abmahnungen zu erhalten?
A: Einfache Antwort: solange der Webshop nicht von einer Firma mit Firmensitz in Europa betrieben wird, ja.
Dazu muss folgendes erklärt werden: der Entwickler von OpenCart sitzt in Hongkong - und das ist bekanntlich etwas weiter weg. Auf europäische Gesetze nimmt er trotz wiederholter Diskussion wenig Rücksicht. Wird jetzt OpenCart wie es original angeboten ist installiert, fehlen wichtige Punkte welche unweigerlich zu einer Abmahnung führen können.
Im Einzelnen sind es die folgenden Punkte welche der aktuellen Gesetzgebung (sowohl auf europäischer als auch jeweiliger Landesebene) widersprechen:
- Impressumspflicht
- Widerruf
- IP-Adresse
- Telefonnummer
Abmahnungen
